1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen und -tätigkeiten, die zwischen dem Kunden (Auftraggeber) und Dfly Webservices (Auftragnehmer) stattfinden.
2. Änderungen
Über jegliche Änderungen der AGB von Dfly Webservices werden die Auftraggeber schriftlich informiert.
Neue, respektive angepasste AGB werden vom Auftraggeber automatisch angenommen, wenn dieser nicht innerhalb von 4 Wochen bei Dfly Webservices schriftlich Widerspruch einlegt. Es gilt das Datum des Poststempels bzw. das Absendedatum der E-Mail.
3. Allgemeine IT-Dienstleistungen
Der Auftragnehmer berät und unterstützt den Auftraggeber und ggf. seine(n) IT-Dienstleister bei der Konzeption, dem IT-Betrieb, der Serverwartung, der Installation und Konfiguration der Serversoftware und Serversysteme sowie der dazugehörigen Programme.
Der Auftragnehmer führt erteilte Aufträge in eigener Verantwortung aus.
Dabei hat der Auftragnehmer die Interessen des Auftraggebers zu berücksichtigen, unterliegt aber keinem Weisungs- oder Direktionsrecht des Auftraggebers. Er hat jedoch fachliche Vorgaben des Auftraggebers soweit zu beachten, als diese erforderlich sind, um die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung und das vereinbarte Vertragsziel zu erreichen.
IT-Dienstleistungen werden von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18:00 Uhr erbracht.
Der Regelstundensatz liegt bei € 60,00 je Stunde zzgl. der gesetzlichen USt. Außerhalb dieser Zeiten sowie an gesetzlichen Feiertagen liegt der Regelstundensatz bei € 100,00 je Stunde zzgl. der gesetzlichen USt.
Sämtliche IT-Dienstleistungen werden, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, nach realem Aufwand im 30-Minuten-Takt abgerechnet.
4. Angebote
Angebote sind freibleibend, unverbindlich und haben eine Gültigkeit von 14 Tagen ab Erhalt des Angebots. Es gilt das Datum des Poststempels bzw. das Absendedatum der E-Mail.
Die Preise gelten netto zzgl. der gesetzlichen USt.
5. Vertragsangelegenheiten
Ein Vertrag endet, wenn
- die Leistung vollständig erbracht bzw. der Vertrag erfüllt wurde,
- der Auftraggeber fristgerecht und schriftlich kündigt,
- der Auftragnehmer seine Beratungstätigkeit einstellt,
- der Auftragnehmer den Vertrag fristgerecht und schriftlich kündigt,
- der Auftragnehmer verstirbt.
Ein Vertrag ist erst dann gültig, wenn der Auftraggeber diesen schriftlich und mit seiner Unterschrift bestätigt hat.
6. Vertragsdurchführung
IT-Beratungen erfolgen via per E-Mail, Telegram Chat. Die Form wird anlassbezogen gemeinsam vereinbart.
Allgemeine IT-Dienstleistungen, die Betriebsunterstützung sowie die Serverwartung werden grundsätzlich remote erbracht. Der Auftragnehmer erhält dafür alle notwendigen SSH- und Administrationsberechtigungen sowie die notwendigen Zugriffsrechte und Accounts.
7. Nutzungsrecht
Soweit bei der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer Urheberrechte begründet werden, steht dem Auftraggeber das unbeschränkte Nutzungsrecht ohne zusätzliche Kosten zu.
8. Haftung und Gewährleistung
Der Auftragnehmer übernimmt weder den Hardwaresupport, noch den Softwaresupport oder die Gewährleistung für die eingesetzten Komponenten.
Für die eingesetzte Hardware und Software müssen bei Bedarf des Auftraggebers, also für Gewährleistungs- und Supportansprüche, separate Vereinbarungen mit den jeweiligen Herstellern oder deren Partnern abgeschlossen werden.
9. Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA)
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer vertrauliche Informationen zu überlassen. Um einen möglichst umfassenden Schutz dieser vertraulichen Informationen zu gewährleisten, wird Folgendes vereinbart:
§1 Vertraulichkeit
- „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind alle während der Dauer dieser Vereinbarung mitgeteilten technischen und nichttechnischen Informationen, Vertragsunterlagen sowie andere schriftliche Unterlagen, die die Vertragsparteien im Zusammenhang mit dem o. g. Zweck austauschen, sofern sie nicht als nicht vertraulich deklariert worden sind.
Die Parteien verpflichten sich, während der Gültigkeitsdauer dieser Vereinbarung keine ihnen jeweils offengelegten, vertraulichen Informationen anderen als den unmittelbar mit der von den Parteien zur Erreichung des Zweckes der Zusammenarbeit befassten Personen zur Verfügung zu stellen.
Ferner verpflichten sich die Parteien, die vertraulichen Informationen weder zu veröffentlichen, an Dritte weiterzugeben oder anderweitig zu nutzen bzw. geschäftlich zu verwerten. Kopien und Reproduktionen jeglicher Art sind nur zulässig, soweit diese zur Erzielung des Zwecks dieser Vereinbarung unabdingbar sind. - Die vertraulichen Informationen nebst Kopien und Reproduktionen bleiben Eigentum der offenlegenden Partei.
- Falls der Informationsempfänger kraft Gesetzes verpflichtet ist, die vertraulichen Informationen gegenüber einer Behörde offenzulegen, wird er die offenlegende Partei unverzüglich vor der Offenlegung unterrichten und die vertrauliche Information so offenlegen, dass die Vertraulichkeit bis zu dem gesetzlich notwendigen und zulässigen Maß gewahrt bleibt.
- Der Informationsempfänger wird die vertraulichen Informationen innerhalb seiner Organisation nur denjenigen Personen offenlegen, die durch die Zielsetzung dieser Vereinbarung davon Kenntnis erlangen müssen. Er wird diese Personen über die in dieser Vereinbarung aufgeführten Pflichten unterrichten und sie verpflichten, diese zu beachten. Aus dem Abschluss dieser Vereinbarung kann der Informationsempfänger keinen Anspruch auf Offenlegung bestimmter Informationen herleiten.
§2 Dauer
- Diese Vereinbarung tritt zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns in Kraft und ist jederzeit schriftlich kündbar. Ab dem Zeitpunkt der Kündigung hat der Informationsempfänger die ihm zugängig gemachten Informationen für zwei Jahre vertraulich im Sinne dieser Vereinbarung zu behandeln.
- Nach Abschluss der gemeinsamen Aktivitäten gibt jede Partei die jeweils empfangenen vertraulichen Informationen und Kopien davon zurück bzw. löscht diese, sofern eine Rückgabe nicht möglich ist.
- Die Rückgabepflicht entfällt, sofern gesetzliche Aufbewahrungspflichten dem entgegenstehen, sowie für automatisch angefertigte Sicherungskopien des elektronischen Datenverkehrs.
10. Zahlungsmethoden
Für Privatkunden ist die Zahlungsmethode der Vorkasse in Form einer Banküberweisung oder die Verwendung von PayPal vorgesehen.
Der Auftraggeber ist mit Abschluss eines Vertrages verpflichtet, den gesamten Rechnungsbetrag fristgerecht, ohne Abzüge und restlos auf das angegebene Bankkonto zu überweisen.
Geschieht dies nicht oder nicht fristgerecht, so werden Mahnungen ausgesprochen und Mahngebühren erhoben.
11. Mahnungen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den vereinbarten Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang zu begleichen. Es gilt das Datum des Poststempels bzw. das Absendedatum der E-Mail.
Nach 14 Tagen wird die erste Mahnung schriftlich ausgesprochen. In dieser wird der Auftraggeber aufgefordert, den ausstehenden Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen zu begleichen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Zahlungseingang, so wird eine zweite Mahnung schriftlich ausgesprochen. In dieser wird der Auftraggeber aufgefordert, den ausstehenden Rechnungsbetrag plus 10,00 € Verwaltungsgebühr innerhalb von 7 Tagen zu begleichen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Zahlungseingang, so wird eine dritte Mahnung (letzte Frist) schriftlich ausgesprochen. Der Auftraggeber wird darin aufgefordert, den ausstehenden Rechnungsbetrag plus 10,00 € Verwaltungsgebühr plus 3% des ausstehenden Rechnungsbetrags innerhalb von 7 Tagen zu begleichen.
Erfolgt nach der letzten Frist (dritte Mahnung) kein Zahlungseingang, so ist der Auftragnehmer berechtigt, das Verfahren vor das amtliche Gericht zu tragen oder die Forderungen an ein Inkassounternehmen zu transferieren.
12. Schlussbestimmungen
- Beide Vertragspartner sind sich einig, dass ein vorliegender Vertrag abschließend ist und keine anderen, auch keine mündlichen, Abreden getroffen wurden. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Diese Vereinbarung unterliegt dem deutschen Recht, der Gerichtsstand ist Berlin.
- Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte die Vereinbarung unvollständig sein, so wird der Inhalt der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt.
- Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
Stand der AGB Jun.2023